RSH - Wie alles begann...
  Eine Vision
 

Am Anfang war eine Vision...

Die Medienlandschaft Anfang der 80er Jahre in Deutschland war geprägt durch die geradlinig ausgerichtete Struktur der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Im Süden dominiert durch den BAYRISCHEN - sowie dem SÜDWESTFUNK; in der Mitte unseres Landes durch den HESSISCHEN RUNDFUNK; im Westen der große WDR und im Norden durch den NORDDEUTSCHEN RUNDFUNK. Der Sender Freies Berlin (SFB), Radio Bremen (RB),
SDR (Süddeutscher Rundfunk) und SR (Saarländischer Rundfunk) seien der Vollständigkeit halber noch mit erwähnt.

Mit dem 3. Rundfunk-Urteil, dem sogenannten FRAG-Urteil, bereitete das Bundesverfassungsgericht am 16. Juni 1981 den Weg für den privaten Rundfunk, indem es diesen für grundsätzlich zulässig erklärte. Erst das 4. Rundfunk-Urteil a. dem Jahr 1986 hat dann jedoch das duale Rundfunksystem begründet: Nach Auffassung des BVerfG kann Privatrundfunk allein die öffentliche Kommunikationsaufgabe, die sich aus der Rundfunkfreiheit in Art. 5 GG ergibt, nicht erfüllen, denn dessen Werbefinanzierung begründet die Gefahr eines nur nach Popularitätsgesichtspunkten gestalteten Programmes. Demnach sind es die öffentlich-rechtlichen Anstalten, die die öffentliche Aufgabe der Grundversorgung durch inhaltliche Standards, allgemeine Empfangbarkeit und Sicherung der Meinungsvielfalt wahrnehmen müssen. Privatrundfunk ist also neben den öffentlich-rechtlichen Anstalten zulässig, solange Letztere die Grundversorgung sichern.


Der Weg für den privaten Rundfunk in der Bundesrepublik war damit frei...

 
   
 
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